Frage 1
- Braucht unser Betrieb einen Arbeitsmediziner?
Ja, bereits ab einem Beschäftigten hat der Arbeitgeber einen Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner zu bestellen. Weiterführende Informationen finden Sie im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2.
Frage 2
- Unser Betrieb hat einen hohen Krankenstand, was können Sie tun?
Zunächst sollte eine Ursachenanalyse erfolgen. Möglicherweise finden sich Ursachen am Arbeitsplatz. Eine Arbeitsplatzbeurteilung ist die Aufgabe des Arbeitgebers. Sie werden dabei durch Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihren Arbeitsmediziner unterstützt. Gemeinsam wird ein Konzept erarbeitet werden, mit dem sich der Krankenstand verringern lässt.
Frage 3
- Ihre Mitarbeiter klagen über Rückenprobleme durch sitzende Tätigkeiten im Büro – was können Sie tun?
Viele Ursachen kommen hierfür in Frage. Eine Sehschwäche kann genauso zu Fehlhaltungen führen, wie ungünstig eingestellte Bürostühle oder Tische. Die Arbeitsabläufe spielen ebenso eine Rolle, wie das Klima und die Bürogeräte, um nur einige Aspekte zu nennen. Zunächst sollte der Arbeitsplatz und die Abläufe analysiert werden, anhand des Ergebnisses sollten die Mitarbeiter unterwiesen werden, wie rückenschonendes Sitzen selbst durchgeführt werden kann. Rückenkurse und eine Untersuchung nach dem Grundsatz 37 (Bildschirmarbeitsplätze) ergänzen das Angebot.