Arbeitsmediziner und Betriebsärzte haben die Aufgabe den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und bei allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen (ASiG). Die Betriebs- und Arbeitsmedizin setzt sich aus vielfältigen Tätigkeitsfeldern zusammen. Ziel ist es unter anderem arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden, rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind nicht nur die klassischen Berufskrankheiten sondern auch Unfallfolgen oder Erkrankungen durch körperliche und psychische Belastungen.
Bereits bei der Planung neuer Abläufe im Betrieb, bei Um- und Neubauten müssen auch arbeitsmedizinische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Arbeitsbedingte Erkrankungen können so effektiv vermieden werden. Ebenso ist die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, geeigneten Körperschutzmitteln und der Bewertung von Gefahrstoffen Bestandteil der Arbeitsmedizin.
Auf den Mitarbeiter wirken viele Einflüsse ein. Ergonomische, arbeitspsychologische und arbeitshygienische Beratungen sollen dazu führen, dass diese Einflüsse die Gesundheit nicht negativ beeinflussen.
Wenn doch, trotz aller Bemühungen, ein Unfall passiert, ist Eile geboten. Die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Organisation der Ersten Hilfe ist deshalb fester Bestandteil der Arbeitsmedizin.
Sollte ein Mitarbeiter längere Zeit arbeitsunfähig gewesen sein, unterstützt der Arbeitsmediziner bei der Wiedereingliederung in den Betriebsablauf.
Ein weiterer Bestandteil sind arbeitsmedizinische Untersuchungen der Mitarbeiter, so können arbeitsbedingte Erkrankungen rechtszeitig erkannt werden.
Um diese Tätigkeitsfelder bearbeiten zu können muss der Arbeitsmediziner die Gegebenheiten vor Ort kennen. Sogenannte Arbeitsplatzbegehungen müssen deshalb regelmäßig während der Arbeitszeit durchgeführt werden.